Ampel-Entlastungspaket: Das steckt (nicht) drin

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„Die Bundesregierung hat nach wochenlangem Ringen innerhalb der Ampelkoalition ihr drittes „Entlastungspaket“ in diesem Jahr mit einem Volumen von voraussichtlich 65 Milliarden Euro vorgelegt. Mit dem Paket verteilt die Koalition im Wesentlichen inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zurück, wobei sie ihrem bisherigen Kurs treu bleibt, dass sie bei den Steuerentlastungen mittlere und obere Einkommen stärker entlastet als untere Einkommen.

Für letztere gibt es vor allem Einmalzahlungen, eine (unzureichende) Ausweitung des Wohngelds und eine Erhöhung des Regelsatzes für das Sozialgeld und ALG II um 10 Prozent zum 1. Januar 2023, womit jedoch nicht einmal die Inflation ausgeglichen werden wird. Beim wichtigsten und drängendsten Problem steht die Ampelkoalition mit leeren Händen da: Das Paket enthält keinen Gaspreisdeckel. Sie plant eine Begrenzung des Strompreises („Strompreisbremse“), die allerdings nicht sofort eingeführt werden soll, sondern nach Maßgabe einer Einigung in der EU über eine Gewinnabschöpfung am Strommarkt.

Erst wenn diese Einigung in der EU nicht zustande kommt, will die Bundesregierung auf nationaler Ebene handeln. Übergewinne jenseits der Stromproduktion, etwa bei den Mineralölkonzernen, bleiben unangetastet. Eine Weiterführung des 9-Euro-Ticket soll es nicht geben, stattdessen ein Nachfolgeangebot in der Preisspanne 49 bis 69 Euro. Damit verkleinert sich die Zielgruppe deutlich und die untersten Einkommensgruppen (etwa im ALG II-Bezug) werden von dieser Form der Mobilität ausgeschlossen.“

So beginnt der Artikel von Thomas Sablowski und Moritz Warnke von der Rosa Luxemburg Stiftung, den ich euch hier ans Herz legen möchte.

Hier geht’s zum Artikel -> Ampel-Entlastungspaket: Das steckt (nicht) drin

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