Artenvielfalt
Der Verlust an Artenvielfalt ist ähnlich bedrohlich wie der Klimawandel. Beim Klimawandel ist mittlerweile recht gut erforscht, welche Faktoren eine Rolle spielen und welche Folgen jedes Zehntel Grad Erwärmung haben würde. Die Artenvielfalt ist ein viel komplexeres Thema, es gibt nicht die eine Zahl, auf die sie sich reduzieren lässt. Ökosysteme funktionieren nur, wenn es dort eine stabile biologische Vielfalt gibt. Auch die moderne Medizin ist ganz massiv auf Artenvielfalt bzw. Biodiversität angewiesen, denn ohne hinreichende Arten fehlen die Grundlagen zur Entwicklung zukünftiger Medikamente. Nach dem Vorsorgeprinzip müsse deshalb darauf geachtet werden, dass so wenige Arten wie möglich aussterben. Die Hauptschuld am Artensterben trägt der Mensch. Der Weltbiodiversitätsrat nennt in einem Bericht von 2019 mehrere wichtige Gründe dafür: das Abholzen von Wäldern und andere Landnutzungsänderungen, die Überfischung der Meere, den Klimawandel, die Umweltverschmutzung, die industrielle Landwirtschaft und schließlich spielt auch die Ausbreitung invasiver Arten eine dominierende Rolle. Je größer die Vielfalt, die Diversität, umso geringer ist das Risiko, von Pandemien, Seuchen und anderen ökologischen Krisen heimgesucht zu werden. Die LINKE in Norderstedt setzt sich deshalb dafür ein, gerade im kommunalen Bereich die noch übrig gebliebene Artenvielfalt zu verteidigen und dafür Sorge tragen, dass sie sich nicht weiter dezimiert.
Blühpflanzen
- Aufwertung von Straßenbegleitgrün durch angelegte Blühstreifen.
- Bereitstellung von Fördergeldern zur Schaffung von privaten Blühstreifen
- Verpflichtende Blühstreifen auf alle in Frage kommenden kommunalen Flächen
- Kostenloses Beratungsangebot zur ökologisch-wertvollen Gartengestaltung
Reduzierung der versiegelten Flächen
- Baulücken schließen vor Erschließungen neuer Gewerbegebiete
- Schaffung von Anreizen in Altbestand, im gewerblichen und privaten Rahmen, um die vorhandenen Nutzungen zu optimieren (z.B. Anreize zum Dachbodenausbau)
Wildnis
Um die Biodiversität und die Vegetationsbestände als CO2-Senke zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist es unverzichtbar, wieder mehr und großflächiger Wildnis entstehen zu lassen. Bundesweit ist dafür ein sogenanntes „spezifisches Wildnisziel“ definiert, nach dem sich auf mindestens zwei Prozent der Fläche die Natur wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln soll. Das betrifft in Norderstedt insbesondere Wälder, Niederungsgebiete an Fließgewässern sowie Moore. In diesem Sinne möge die Stadt Norderstedt
- weitere Landschaftsschutzgebiete ausweisen, (z.B. in der Garstedter Feldmark)
- die Fläche der Naturschutz- und FFH-Gebiete ist bis 2028 zu verdoppeln,
- Potenziale von Wildnis ermitteln und fördern,
- Förderprogramme zur Renaturierung der Oberflächengewässer und Moore auflegen.
Moore und Naturwälder als CO2-Senke
Die Stadt Norderstedt kann durch den Erhalt intakter Moorflächen und die Renaturierung entwässerter Moorgebiete und auch durch den Erhalt und Ausbau des Baumbestandes zum Erhalt der natürlichen Ressourcen als Kohlenstoffsenken beitragen. Auch der Erhalt von Knicks und deren Überhälter (große Bäume, i.d.R. Eichen) sowie der Ersatz von entfallenden Knickgehölzen trägt zu einer positiven Knickbilanz und damit zum Klimaschutz bei. Weitere Punkte:
- Projekt städtischer Naturwald: Ein Naturwald ist jeder bewirtschaftete Wald ohne den direkten Eingriff des Menschen. Hier kann sich der Biotoptyp Wald ungestört entwickeln. Die Stadt Norderstedt soll vorhandene Waldflächen übernehmen und eine ökologische Waldbewirtschaftung/Waldnutzung in Richtung eines Naturwaldes als CO2-Senke entwickeln.
- Die Verwaltung soll beauftragt werden, laufend Flächen für die Neuanlage und Erweiterung von Wäldern und Mikrowäldern zu sichern, die nicht oder nur extensiv bewirtschaftet werden (Beispiel: Lübecker Modell).
Überarbeitung der Baumschutzsatzung
Zur Sicherung und Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Norderstedt ist die derzeit gültige Baumschutzsatzung im Hinblick auf nachhaltigen Baumschutz zu überarbeiten. Dazu ist eine Orientierung an der Muster- Baumschutzsatzung des deutschen Städte- und Gemeindebundes hilfreich. Verbesserungspotenziale sind insbesondere bei den schützenswerten Baumarten, der Baumgröße, wie auch der Ausgleichserfordernis zu sehen. Auch sollten mögliche Beeinträchtigungen der Bäume durch Astschnitte oder Versiegelung der Baumscheiben zum besseren Baumschutz thematisiert werden.